Maßnahmen am Objekt
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Gliederung
Hat man durch naturwissenschaftliche Untersu¬chungen geklärt, um welche Salze es sich bei den Salzschäden handelt, so steht man meist vor der schwierigen Aufgabe nun eine Maßnahme durchzuführen, die zum einen die Schäden "kor¬rigiert" und zu anderen weitere Salzschäden verhindert. Hierzu gehören einerseits Maßnah¬men wie Entsalzung, die Überführung in unlös¬liche Verbindungen, aber auch Klimakontrolle und baulichen Maßnahmen zur Reduzierung der Feuchte- und damit auch Salzzufuhr.
Tabelle 1: Bewertung der Gefährdung durch unterschiedliche Konzentrationen von Anionen aus bauschädlichen Salzen (Nach WTA.-Merkblatt 3-13-01D)
Anionen | Belastung in Prozent der Masse | ||
Chloride | unter 0,03 0,03 | bis 0,10 | über 0,10 |
Nitrate | unter 0,05 0,05 | bis 0,15 | über 0,15 |
Sulfate | unter 0,10 0,10 | bis 0,25 | über 0,25 |
keine Maßnahmen erfor-derlich | Maßnahmen im Einzelfall erforderlich | Maßnahmen dringend erforderlich |